Liebe Hundehalter,
nachdem Ihr Hund mit Erfolg die selbstverständlichen Grundkenntnisse des Gehorsams erlernt hat, möchten Sie nun die "amtliche Bescheinigung für die Befreiung von der Anleinpflicht", kurz
"Hundeführerschein" genannt, erwerben.
Da auch nicht Ihr Fahrlehrer die Prüfung abgenommen hat, nimmt auch bei uns ein Hunde-Sachverständiger die Sichtungen ab.
Unser Vertrauen für diese Aufgabe hat:
Herr Martin Lemke (staatl. anerkannter Hunde-Sachverständiger)
Er selbst stellt sich vor unter:
www.realdog.de
Bitte beachten Sie die orange geschriebenen Infos, es macht sich im wahrsten Sinne bezahlt!
Nun wünschen wir Ihnen viel Spass mit Ihrem wohlerzogenen Hund.
Ich bin sehr stolz darauf, dass alle von mir trainierten Hunde die Prüfung bestanden haben.
